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Satzung der TS Geisenheim

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie die Satzung der TS Geisenheim :

Satzung der TS Geisenheim

Satzungsänderung

Auf der Mitgliederversammlung vom 04. April 2011 wurde als einer der Tagesordnungspunkte eine Satzungsänderung beschlossen. Die Abstimmung war einstimmig. Folgende Änderungen wurden im Vergleich zur vorherigen Satzung aus dem Jahr 1993 vorgenommen:

§ 3 Gemeinnützigkeit

Absatz 5 "Durch Beschluss des erweiterten Vorstandes kann für nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich des Vereins ein pauschales Entgelt nach Maßstab des § 3 Nr. 2a des Einkommensteuergesetzes gezahlt werden." wird neu eingefügt.

§ 8 Organe des Vereins

Da der Paragraph nur aus einem Absatz besteht, entfällt die Aufzählung "1." vor dem Text, aus den beiden Unterpunkten, die zuvor durch "a)" und "b)" aufgezählt wurden, wird stattdessen eine Aufzählung von "1." und "2.".

§ 9 Mitgliederversammlung

Absatz 2: Der Absatz wird durch den Einschub "[...durch den 1.Vorsitzenden], im Falle seiner Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden, [in den durch die Satzung...]" ergänzt.

Absatz 3:Die Formulierung "findet [...] statt" wurde in "sollte [...] stattfinden" geändert.

Absatz 4: Die Formulierung "spätestens" wurde durch "mindestens" ersetzt. Außerdem wird die Ergänzung "[...Anzeige im Rheingau Echo] oder durch schriftliche Einladung [zu erfolgen.]" eingefügt.

§ 10 Vorstand

war zuvor § 11 "Geschäftsführender Vorstand".

Absatz 2: Die Aufzählung der Mitglieder des geschäftsführendes Vorstands wird geändert:

a) dem 1. und 2. Vorsitzenden,

b) dem Kassierer,

c) dem Schriftführer,

d) dem 1. Beisitzer,

e) dem 2. Beisitzer.

Absatz 3: Die Aufzählung der Mitglieder des erweiterten Vorstandes wird detaillierter:

a) weitere Beisitzer,

b) die Abteilungsleiter, im Fall einer Verhinderung, ein von ihm benannter Übungsleiter aus der Abteilung,

c) der Jugendsprecher, der von den Jugendlichen vorgeschlagen wird.

Absatz 4: Die Ehrenämter "1. Kassierer" und "2. Kassierer" werden zu "Kassierer" zusammengefasst, der "Jugendwart" heißt ab sofort "Jugendsprecher". Beide verschwinden aus der Liste der Vorstandsmitglieder, die in den ungeraden Jahren gewählt werden.

Absatz 6 wird neu eingefügt: "Der geschäftsführende Vorstand ist berechtigt, Vorstandsmitglieder mit der selbstständigen Erledigung von Verwaltungsaufgaben zu beauftragen. Er hat außerdem das Recht, an Sitzungen sämtlicher Ausschüsse teilzunehmen. Er ist zu diesen einzuladen."

Absatz 7 war vorher Absatz 6, wird neu nummeriert.

Absatz 8 war vorher Absatz 7, wird neu nummeriert. Die Ergänzung "[...die Stimme des Vorsitzenden], bei dessen Abwesenheit die Stimme des 2. Vorsitzenden." wird eingefügt.

Absatz 9 war vorher Absatz 8, wird neu nummeriert.

Absatz 10 war vorher Absatz 9, wird neu nummeriert.

Absatz 11 war vorher Absatz 10, wird neu nummeriert.

§ 11 Vertretung

 war zuvor § 10 "Vorstand"

Da der Paragraph nur aus einem Absatz besteht, entfällt die Aufzählung "1." vor dem Text. Die Formulierung wird von "Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende. Sie haben Einzelvertretungsbefugnis" in "Der Verein wird durch den 1. und 2. Vorsitzenden vertreten. Sie haben Alleinvertretungsrecht. Die übrigen Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten gemeinsam mit dem 1. oder 2. Vorsitzenden." geändert.

§ 12 Rechnungswesen

Absatz 3: Änderung des Textes von "[...] wenn der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende [...]" in "[...] wenn der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende [...]". Außerdem wird der Absatz um den Teil "Über unvorhergesehene und unaufschiebbare Ausgaben, die nicht im Haushaltsplan enthalten sind, entscheidet der geschäftsführende Vorstand." ergänzt.

Absatz 7: Der Absatz wird durch "[... die geplanten Einnahmen] und der Ausgaben[, sowie...]" ergänzt. Der Teil "Er ist berechtigt, Vorstandsmitglieder mit der selbstständigen Erledigung von Verwaltungsaufgaben zu beauftragen. Er hat das Recht, an Sitzungen sämtlicher Ausschüsse teilzunehmen. Er ist zu diesen einzuladen." entfällt.

Durch die einstimmige Annahme ist die neue Satzung gültig. Oben können Sie die Satzung online lesen, in unserer Geschäftsstelle können Sie sich kostenlos ein Exemplar besorgen.

Möchten Sie die alte Satzung einsehen, um die Änderungen nachvollziehen zu können, ist dies über diesen Link möglich. Achtung, dies ist die frühere und somit ungültige Satzung!

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