Wenn Sie den Verein verlassen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Schreiben Sie eine Kündigung an die Geschäftsstelle in der Blaubachstraße 12.
- Faxen Sie uns Ihre Kündigung mit Ihrer Unterschrift zu.
Die Beitragspflicht endet dann zum kommenden Quartalsende des Kalenderjahres. Voraussetzung ist, dass die Kündigung dem Vorstand mindestens vier Wochen vor Ablauf dieses Termins vorliegt (§ 6 Nr. 2 der Satzung).